Die Grundlage der Bezahlung unserer Soldaten ist die Beamtenbesoldung. Daraus ergibt sich, dass auch die Zulagen für die Soldaten (aller Dienstgrade) an der Beamtenbesoldung ausgerichtet sind. Dazu kommen beim Militär auch noch Zulagen, in Form von Geld, zum Beispiel an den Universitäten der Bundeswehr. Auch die Spezialkräfte und das fliegende Personal erhalten Geld als finanzielle Zulage.
Das Besoldungslexikon gibt über die Finanzen und alle Zulagen genaue Auskunft.
Sicher erhält der Soldat weniger Zulagen als höhere Dienstgrade, aber Familien- und Kinderzulage stehen auch Ihnen zu.
Sind die Finanzen eines Militärangehöriger nicht geordnet und er hat Schulden, kann er, wie andere Beamte auch auf einen Beamtenkredit zurückgreifen.
Beamtenkredite werden immer zu besonders günstigen Konditionen vergeben.
Mithilfe dieser Kredite können Schulden sehr schnell abgearbeitet werden und ein Häuschen muss kein Traum bleiben.
Natürlich bekommen Militärangehörige auch Zulagen, wenn Sie sich zu einem Einsatz in Krisengebieten melden. Nach Land unterschiedlich werden am Tag zwischen 25,- und 92,-EUR gezahlt. Diese Zulage ist unabhängig von allen anderen Zahlungen und auch unabhängig vom Dienstgrad. Wird nun ein Soldat im Dienst getötet oder verletzt, ist das zwar mit Geld eigentlich nicht zu regulieren, trotzdem muss gesagt werden, dass Soldaten wesentlich großzügiger entschädigt werden, als Beamte bei einem Dienstunfall.
Wird zum Beispiel ein Soldat in Afghanistan dienstunfähig, wird er vom Einsatzversorgungsgesetz aufgefangen. Ist er zum Beispiel nur noch halberwerbsfähig, ist seine Pension auf 80% seines letzten Monatsgehaltes festgelegt. Seine Finanzen sind so abgesichert, dass er keine Umschuldungen oder andere Kredite benötigt und immer genug Geld zur Verfügung und nicht in Schulden geraten sollte. Wird aber ein Mensch im Einsatz getötet, was leider schon geschehen ist, sind die Angehörigen auch so abgesichert, dass sie keine Schulden befürchten müssen.
Die Finanzen der Witwe sind so geregelt, dass sie einmalig 60 000,-EUR erhält und eine Witwenrente von 60%des Anspruches des Soldaten beim Eintritt in den Ruhestand. Zum Beispiel werden die Hinterbliebenen eines Unteroffiziers mit 1.200,-EUR monatlich vom Staat unterstützt. Bei Zeitsoldaten ist die Situation etwas anders, da sie nicht pensionsberechtigt sind. da gibt es noch die Umschuldung für Zeitsoldaten.
Nun soll ja die Wehrpflicht ausgesetzt werden. Über die Besoldung und die Zulagen ist noch nicht viel bekannt. Nur so viel: Hier plant die Bundesregierung eine Anzahl finanzieller Anreize, um junge Mensche für den Dienst an der Waffe zu begeistern.